Angesichts der schrumpfenden Gemeindemitgliederzahlen haben die Kirchengemeinden zu viele Versammlungsflächen (Gemeinderäume; Kirchen sind noch ausgenommen). Der Bestand kann aus dem Kirchensteueraufkommen nicht mehr adäquat in Stand gehalten werden, Flächen müssen umgewidmet oder abgegeben werden. In einem strukturierten Prozess werden bis zum Ende des Jahres 2025 Kirchenverwaltung, Dekanat und die Gemeinden der Nachbarschaftsräume durch Bereisungen und Workshops ein Gebäudekonzept für jeden Nachbarschaftsraum erstellen, das dann von der Dekanatssynode beschlossen und der Kirchenleitung genehmigt wird. Den Nachbarschaftsräumen stehen vier Quadratmeter Versammlungsfläche pro 100 Gemeindemitglieder zu. Welche Flächen konkret abgegeben oder umgewidmet werden müssen, wird sich bis Ende 2025 entscheiden.
Im Zusammenhang mit dem Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan ist vorgesehen, die Verwaltung (Gemeindebüro) des Nachbarschaftsraums an einer Stelle zusammenzuziehen. Die Anzahl der Stellen für Gemeindesekretärinnen und -sekretäre bleibt dabei erhalten.