Stand Januar 2024
Prävention in der Evangelischen Ringkirchengemeinde Wiesbaden
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Evangelischen Dekanat Wiesbaden lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich in geschützten Räumen entwickeln können und darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Alle Arbeit in der Evangelischen Ringkirchengemeinde Wiesbaden mit Kindern und Jugendlichen soll innerhalb des hier vorgelegten Rahmens gestaltet werden.
(Wo nötig und gesetzlich geboten, schließen die einzelnen Träger der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit den Trägern der Jugendhilfe einzelne „Vereinbarungen“ gemäß § 72 a Abs. 2, 4 SGB VIII ab.)
Ziel des Präventionskonzepts ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden und anderen Einrichtungen der Evangelischen Kirche innerhalb des Dekanats für den Schutz von Kindern zu sensibilisieren, klare Handlungswege aufzuzeigen.
Schwerpunkt der Beschäftigung mit dem Thema Kindeswohl ist zunächst der Schutz vor sexuellem Missbrauch. Gleichwohl umfasst das Kindeswohl zugleich auch die Aufmerksamkeit für seelische oder körperliche Vernachlässigung. Insofern schließt dieses Konzept auch andere Schutzbefohlene als Kinder- und Jugendliche (z.B. Menschen mit Behinderung, Erwachsene in labiler Situation etc.) mit ein.
Wichtiges Element im Präventionskonzept der Evangelischen Ringkirchengemeinde ist die Zusammenstellung eines Notfallteams (hier schließen wir uns als Gemeinde des Ev. Dekanats Wiesbaden dem Notfallteam des Dekanats an. Auch um die nötige Distanz zu bewahren):
An die Mitglieder des Teams kann sich jede/r wenden, der/die
Die „Notfallkette“ samt Liste der Zuständigkeit einer „insofern erfahrenen Fachkraft“ sollte gut zugänglich ausgehängt und als „Karte“ auch ausgehändigt werden (Download)
Weiterhin gibt eine „Handlungskette“ Empfehlungen, wie sich jemand verhalten sollte, der von einem konkreten Verdacht von Kindesmissbrauch erfährt. Hier wird differenziert zwischen Grenzverletzungen im persönlichen Umfeld des Kindes oder von Jugendlichen, zwischen Kindern und/oder Jugendlichen und Grenzüberschreitungen von Mitarbeitenden.
Ziel ist es, eine „qualifizierte Selbstverpflichtung“ aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, zu erhalten. Sie ist hier zu finden. Darüber hinaus setzen wir es uns zum Ziel, dass möglichst alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Fortbildungen zum Thema Kindeswohl im Dekanat besuchen.
Das Konzept „Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung“ wird regelmäßig überprüft und ggf. an neue gesetzliche Vorgaben angepasst.
Beschwerden im Zusammenhang des Kindeswohls sind zu richten an:
Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte der zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes (Quelle: Handbuch des Deutschen Jugendinstituts – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.)
Evangelisches Dekanat Wiesbaden – Dekanin Arami Neumann
Schlossplatz 4, 65183 Wiesbaden – 0611 – 73424210 – 0171 – 5375184
Stadtjugendpfarrerin Astrid Stephan, Fritz-Kalle-Straße 38-40, 65187 Wiesbaden
0611 – 1609812 – 0157 – 83399211
Gemeindepädagoge Achim Hoock, Kirchbachstraße 44, 65191 Wiesbaden
0611 – 567670 – 0172 – 6951866
ief-Kraft – Eine „insoweit erfahrene Fachkraft“
gemäß der monatlichen Bereitschaftsliste der Beratungsorganisationen der LH Wiesbaden (Anlage 5)
Zentrum für Beratung und Therapie
(Diakonisches Werk)
Kaiser-Friedrich-Ring 5
65185 Wiesbaden
0611 – 98712370