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Kindeswohlgefährdung – Präventionskonzept der Evangelischen Ringkirchengemeinde

Stand Januar 2024

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

Prävention in der Evangelischen Ringkirchengemeinde Wiesbaden

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Evangelischen Dekanat Wiesbaden lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich in geschützten Räumen entwickeln können und darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

  • Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stärken.
  • Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt.
  • Daher lehnen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab.
  • Grundlage für alle Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen bildet der Verhaltenskodex.

Alle Arbeit in der Evangelischen Ringkirchengemeinde Wiesbaden mit Kindern und Jugendlichen soll innerhalb des hier vorgelegten Rahmens gestaltet werden.

(Wo nötig und gesetzlich geboten, schließen die einzelnen Träger der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit den Trägern der Jugendhilfe einzelne „Vereinbarungen“ gemäß § 72 a Abs. 2, 4 SGB VIII ab.)

Ziel des Präventionskonzepts ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden und anderen Einrichtungen der Evangelischen Kirche innerhalb des Dekanats für den Schutz von Kindern zu sensibilisieren, klare Handlungswege aufzuzeigen.

1. Schutz vor sexuellem Missbrauch + Aufmerksamkeit für Vernachlässigung

Schwerpunkt der Beschäftigung mit dem Thema Kindeswohl ist zunächst der Schutz vor sexuellem Missbrauch. Gleichwohl umfasst das Kindeswohl zugleich auch die Aufmerksamkeit für seelische oder körperliche Vernachlässigung. Insofern schließt dieses Konzept auch andere Schutzbefohlene als Kinder- und Jugendliche (z.B. Menschen mit Behinderung, Erwachsene in labiler Situation etc.) mit ein.

2. Zusammenstellung eines Notfallteams

Wichtiges Element im Präventionskonzept der Evangelischen Ringkirchengemeinde ist die Zusammenstellung eines Notfallteams (hier schließen wir uns als Gemeinde des Ev. Dekanats Wiesbaden dem Notfallteam des Dekanats an. Auch um die nötige Distanz zu bewahren):
An die Mitglieder des Teams kann sich jede/r wenden, der/die

  • selbst von Missbrauch betroffen ist
  • von Missbrauch erfahren hat
  • einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls hat und nicht weiß, wie er/sie darauf reagieren soll

Die „Notfallkette“ samt Liste der Zuständigkeit einer „insofern erfahrenen Fachkraft“ sollte gut zugänglich ausgehängt und als „Karte“ auch ausgehändigt werden (Download)

3. Handlungskette mit Empfehlungen

Weiterhin gibt eine „Handlungskette“ Empfehlungen, wie sich jemand verhalten sollte, der von einem konkreten Verdacht von Kindesmissbrauch erfährt. Hier wird differenziert zwischen Grenzverletzungen im persönlichen Umfeld des Kindes oder von Jugendlichen, zwischen Kindern und/oder Jugendlichen und Grenzüberschreitungen von Mitarbeitenden.

4. Alle Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich geben eine qualifizierte Selbstverpflichtung ab

Ziel ist es, eine „qualifizierte Selbstverpflichtung“ aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, zu erhalten. Sie ist hier zu finden. Darüber hinaus setzen wir es uns zum Ziel, dass möglichst alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Fortbildungen zum Thema Kindeswohl im Dekanat besuchen.

5. Sensibilisierung bei Neueinstellungen/Ehrenamt + Führungszeugnis/Selbstverpflichtungserklärung

  • Bei der Einstellung von Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit wird der angemessene Umgang mit dem Kindeswohl thematisiert (Bestätigung darüber s. Anlage 3) und ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Selbstverpflichtungserklärung vorgelegt.
  • Am Beginn der Übernahme eines Ehrenamtes wird entweder ein erweitertes Führungszeugnis oder eine Selbstverpflichtung vorgelegt.
  • Für welche in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen eine Selbstverpflichtungserklärung oder ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss, regelt die Anlage 1.
  • Für die Beantragung von Führungszeugnissen können die Musterbriefe in Anlage 4 verwandt werden. Für Ehrenamtliche kann Gebührenbefreiung beantragt werden.

Das Konzept „Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung“ wird regelmäßig überprüft und ggf. an neue gesetzliche Vorgaben angepasst.

Beschwerden im Zusammenhang des Kindeswohls sind zu richten an:

  • Evangelisches Dekanat Wiesbaden, Dekanin Arami Neumann, Schlossplatz 4, 65183 Wiesbaden, 0611-73424210, arami.neumann@ekhn.de
  • Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Leiterin Referat Personalrecht (Meldestelle) Frau Dr. Petra Knötzele, 06151-405422, dr.petra.knoetzele@ekhn.de

Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte der zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes (Quelle: Handbuch des Deutschen Jugendinstituts – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.)

Notfallteam / Ansprechpartner:

Evangelisches Dekanat Wiesbaden – Dekanin Arami Neumann
Schlossplatz 4, 65183 Wiesbaden – 0611 – 73424210 – 0171 – 5375184


Stadtjugendpfarrerin Astrid Stephan, Fritz-Kalle-Straße 38-40, 65187 Wiesbaden
0611 – 1609812 – 0157 – 83399211


Gemeindepädagoge Achim Hoock, Kirchbachstraße 44, 65191 Wiesbaden
0611 – 567670 – 0172 – 6951866


ief-Kraft – Eine „insoweit erfahrene Fachkraft“
gemäß der monatlichen Bereitschaftsliste der Beratungsorganisationen der LH Wiesbaden (Anlage 5)
Zentrum für Beratung und Therapie
(Diakonisches Werk)
Kaiser-Friedrich-Ring 5
65185 Wiesbaden
0611 – 98712370